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-Engagement in ihrem Sinne

Ihre Möglichkeiten der Testamentgestaltung

 

Liebe Freundinnen und Freunde der Aktion Lichtblicke Ghana,Atsu Schminke

was bleibt, wenn wir nicht mehr sind?
Wer bewahrt, was uns wichtig ist?

Wir wissen, dass wir das, was wir uns an materiellen Gütern auf Erden erarbeitet haben, auch hier lassen müssen. Dieses Erbe wollen wir allerdings in guten Händen wissen. Aus persönlichen Gesprächen weiß ich, wie groß deshalb das Bedürfnis ist, das eigene Erbe aktiv zu gestalten.
Diese Möglichkeit besteht auch über den Tod hinaus. Hierzu gilt es allerdings schon zu Lebzeiten die Weichen zu stellen. Das Testament bietet eine Möglichkeit, seinen letzten Willen in die eigene Hand zu nehmen. Es ermöglicht Ihnen nicht nur, Ihre Herzensanliegen zum Ausdruck zu bringen, sondern auch die Zukunft derjenigen zu gestalten, die Sie in Sicherheit wissen möchten.

Die Aktion Lichtblicke Ghana e.V. schenkt seit über 20 Jahren Straßenkindern in Ashaiman eine aussichtsreiche Perspektive. Unsere ghanaische Partnerorganisation Rays of Hope Centre war bereits der Rettungsanker für über 250 Kinder und Jugendliche ohne Perspektive und möchte auch in Zukunft ein sicherer Hafen für diejenigen Kinder sein, die unsere Hilfe am meisten brauchen.

All das verdanken wir dem Engagement und der Großzügigkeit von Menschen, die aus Solidarität und Mitgefühl Ihre helfende Hand ausstrecken – nicht, weil es Ihnen selbst nutzt, sondern weil es ihrer Wertvorstellung entspricht.
Sie haben die Möglichkeit, Ihre Wertvorstellung als geistiges Erbe im Rahmen Ihres Testaments festzuhalten. Hierfür möchten wir Ihnen in diesem Beitrag einige grundlegende Informationen zur ersten Orientierung zur Verfügung stellen.

Gerne können Sie mit mir über Ihre Wünsche und Vorstellungen ins Gespräch kommen.
Ich habe ein offenes Ohr und berichte gerne von unserem Projekt.

Herzlichst

Pater Bernd Heisterkamp
Vorstandvorsitzender der Aktion Lichtblicke Ghana e.V.

 

 

Warum ein Testament?

ROHC Beneficiaries Hnde
Die meisten denken im Rückblick auf ihr Leben zuerst einmal an ihre Familie. Davon ausgehend werden vom Gesetzgeber die engsten Angehörigen in der Erbfolge bedacht. So ist auch ohne Ihr Zutun dafür gesorgt, dass Ihr Vermögen nach gesetzlich festgelegten Anteilen Ihren Ehegatten, Kindern oder auch Enkeln zufließt. Haben Sie weder Angehörige noch ein Testament, fällt Ihr gesamtes Erbe an den Staat.
Reicht Ihnen das nicht aus, haben Sie durch ein Testament die Möglichkeit Ihr Erbe – von gesetzlichen Pflichtteilen für enge Angehörige abgesehen – nach Ihren Wünschen zu verteilen.
Möchten Sie beispielsweise Ihren Patenkindern oder Menschen, die Sie in besonderer Weise im Leben begleitet oder gar gepflegt haben etwas vererben, müssen Sie das in einem Testament festlegen. Dabei können Sie auch gemeinnützige Organisationen, wie die Aktion Lichtblicke Ghana e.V. bedenken, um Ihren Nachlass so zu regeln wie es Ihrer Wertvorstellung und Ihren Wünschen für die Zukunft entspricht. Für Ihre Zuwendung fällt in diesem Fall weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer an, sodass sie zu 100 % bei uns ankommt.

 

Allgemeine Informationen zum Testament

 

  1. Wenn Sie die Aktion Lichtblicke Ghana e. V. in Ihrem Testament berücksichtigen möchten, können Sie das mit einem Vermächtnis tun. Hierzu müssen Sie lediglich einen Vermögensgegenstand (z. B. Geldbetrag, Wertpapiere, Sparkonto, Immobilien) bestimmen, den Sie uns zuwenden möchten.
    Als Vermächtnisnehmer wenden wir uns dann an Ihren Erben, der als Rechtsnachfolger unmittelbar in Ihre Rechte und Pflichten eintritt und damit auch Eigentümer Ihres gesamten Nachlassvermögens wird. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Aktion Lichtblicke Ghana e. V. nicht selbst als Erbe eingesetzt werden möchte.

    Beispiel:
    Die Aktion Lichtblicke Ghana e. V., Busdorfwall 28, 33098 Paderborn soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von 5.000 € erhalten.

  2. Testamente sind nur unter Einhaltung festgelegter Formvorschriften wirksam:

    2.1 Das handschriftliche Testament
    Eine mögliche Form eines rechtswirksamen Testaments ist das sogenannte „Eigenhändige Testament“.
    Es muss von Anfang bis Ende durchgehend handschriftlich sein, vom Verfasser signiert werden sowie Ort und Datum der letztwilligen Bekundung erkennen lassen. Achten Sie darauf, unmissverständliche und konkrete Formulierungen zu finden und bedienen Sie sich im Zweifel fachkundiger Unterstützung, sobald Ihnen dies bei komplexeren Sachverhalten schwerfallen sollte.
    Ein Anschauungsbeispiel eines handschriftlichen Testaments finden Sie am Ende des Beitrags.
    2.2 Das notarielle Testament
    Die sicherste Form Ihren Nachlass zu regeln ist das notarielle Testament. Die notarielle Beratung gewährleistet Ihnen unmissverständliche Rechtssicherheit.
    Der Notar prüft Ihre Testierfähigkeit sowie die Ernstlichkeit Ihrer Erklärung und beurkundet Ihren letzten Willen. Er gibt Ihr Testament in amtliche Verwahrung, sodass Sie gegen Manipulation und Verlust des Testaments abgesichert sind.

    Ihr Testament ist jederzeit komplett oder teilweise widerrufbar. Jede Änderung eines handschriftlichen Testaments ist jeweils mit Ort, Datum und Unterschrift zu versehen. Ein notarielles Testament gilt bereits als widerrufen, sobald Sie es aus der amtlichen Verwahrung nehmen. Bei der Festlegung des Inhalts Ihres Testaments müssen Sie einkalkulieren, dass gesetzliche Pflichtanteile für Ihre Angehörigen vorgesehen sind.
    Diese können Sie nicht durch entgegenstehende Äußerungen umgehen – auch, wenn Sie Ihre Kinder enterben würden, bestünde für Sie ein Anspruch auf Ihren gesetzlichen Pflichtteil. Wie hoch der Pflichtteil ist, variiert z. B. je nachdem, wie viele Kinder Sie haben und ob Sie mit Ihrem Ehegatten in einer Gütertrennung oder Gütergemeinschaft leben. Als Faustregel können Sie sich allerdings merken, dass die Hälfte Ihres Gesamterbes als Pflichtteil unter Ihren Angehörigen aufgeteilt wird.

    Unabhängig davon, ob Sie lediglich eine Frage zu Ihrem Testament klären möchten oder eine umfassende Beratung zu komplexen erbrechtlichen Fragestellungen benötigen, ist das Hinzuziehen von einem spezialisierten Rechtsanwalt, Notar oder auch Steuerberater empfehlenswert.

Beispieltestament

Beispieltext
Erläuterung

Testament/Mein letzter Wille

Überschrift: Hiermit machen Sie unmissverständlich deutlich, dass es sich um Ihr Testament handelt.

Ich, Maria Musterfrau, geboren in Paderborn am 22.08.1958, treffe für den Fall meines Todes die folgenden Regelungen:

Unverwechselbarkeit der Person: Nennen Sie Ihren Vor- und Nachnamen sowie Ihr Geburtsdatum und Ihren Geburtsort, damit ausgeschlossen werden kann, dass es sich um einen etwaigen Namensvetter handelt.

Hiermit widerrufe ich alle bis heute errichteten Testamente.

Widerruf: Auch wenn ohnehin nur das letztverfasste Testament gültig ist, empfiehlt es sich zur Klarstellung alle bereits existierenden Testamente zu widerrufen.

Zu meinen Erben bestimme ich zu gleichen Teilen meine Tochter Martha Musterfrau, geboren am 17.03.1982 und meinen Neffen Markus Müller, geboren
am 06.09.1987

Erben: Auch die Erben sollten unverwechselbar bestimmt werden. Außerdem sollte eindeutig formuliert sein, zu welchen Anteilen Sie jene beerben möchten. Die Erben sind nach Ihrem Tod dafür verantwortlich, Ihren letzten Willen – insbesondere Ihr Vermächtnis (s. u.) – auszuführen.

Ich vermache meiner Freundin Melissa Meyer, geboren am 17.08.1963 meine
18 Karat Gold-Uhr des Modells „Baignoire“ der Marke „Cartier“, falls sie sich zum  Zeitpunkt meines Ablebens noch in meinem Eigentum befindet. Die Aktion  Lichtblicke Ghana e. V., Busdorfwall 28, 33098 Paderborn soll aus meinem Erbe ein Vermächtnis in Höhe von 5.000 € erhalten.

Vermächtnis: Machen Sie auch hier eindeutige und unverwechselbare Angaben zum Vermächtnisnehmer und dem jeweils zugedachten Vermögenswert.

Münster, den 24.05.2019 Maria Musterfrau

Unterschrift: Halten Sie direkt unter der handschriftlichen Niederschrift dessen Ort und Datum fest. Unterschreiben Sie außerdem mit Ihrem Vor- und Nachnamen.

Meine Tochter Martha Musterfrau ist im Wege der Auflage verpflichtet, meinen Hund „Bodo“ zu versorgen. Münster, den 11.07.2020 Maria Musterfrau

Ergänzungen: Eine Ergänzung Ihres Testaments ist jederzeit möglich. Jede Ergänzung sollte allerdings wiederum mit Ort, Änderungsdatum und Unterschrift versehen werden.

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Seitenzahlen: Geben Sie die jeweilige Seitenzahl sowie die Gesamtseitenzahl an, damit ein späterer Leser überprüfen kann, ob Ihr vollständiges Testament vorliegt. Versehen Sie außerdem jede Seite mit Ihren Initialen.

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Wir sind Ihnen für jede Unterstützung dankbar und möchten das selbstverständlich auch erkennbar machen. In welcher Form das geschehen kann, ist ganz Ihnen überlassen. Ob eine namentliche Erwähnung im jährlichen Weihnachtsbrief oder eine Anbringung Ihres Namensschilds vor Ort in Ghana:
Bleiben Sie in Erinnerung als Teil der Aktion Lichtblicke Ghana e. V.!

Sie können sich jederzeit unverbindlich für ein gemeinsames Gespräch melden:
Pater Bernd Heisterkamp
Busdorfwall 28
33098 Paderborn
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Telefon: 05251 187718

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